Quelle: ÖAMTC
Grundsätzlich haftet der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt die KFZ-Haftpflichtversicherung des verwendeten Fahrzeuges allen Insassen – mit Ausnahme des Lenkers – Personenschäden sowie Sachschäden von Gegenständen, die von den Insassen üblicherweise am Körper getragen werden.
Der Deckungsumfang ergibt sich aufgrund des jeweiligen Vertrages. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EUR 7.600.000,–,
Die Insassenunfallversicherung bietet verschuldensunabhängigen Versicherungsschutz (z.B. für Dauerinvalidität, Todesfall, Unfallkosten) für alle Fahrzeuginsassen, auch für den Lenker.
Unabhängig vom zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch, der grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, wird unter Umständen ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Weder die Kosten eines solchen Verfahrens noch die verhängte Strafe werden von der Haftpflichtversicherung übernommen.