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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Thema Versicherung

Quelle: ÖAMTC

 

Wer haftet im Falle eines Unfalls für die Beifahrer wenn diese verletzt sind?

Grundsätzlich haftet der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

 

Wie kommen die Beifahrer zu ihrem Schadensersatz wenn der Fahrer den Unfall verursacht hat?

Auch bei einem selbst verschuldeten Unfall ersetzt die KFZ-Haftpflichtversicherung des verwendeten Fahrzeuges allen Insassen – mit Ausnahme des Lenkers – Personenschäden sowie Sachschäden von Gegenständen, die von den Insassen üblicherweise am Körper getragen werden.

Der Deckungsumfang ergibt sich aufgrund des jeweiligen Vertrages. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EUR 7.600.000,–,

 

Was bringt eine Insassen Zusatzversicherung?

Die Insassenunfallversicherung bietet verschuldensunabhängigen Versicherungsschutz (z.B. für Dauerinvalidität, Todesfall, Unfallkosten) für alle Fahrzeuginsassen, auch für den Lenker.

 

Wenn man jemanden mitnimmt und man verursacht fahrlässig einen Unfall, was passiert wenn der Beifahrer verletzt wird?

Unabhängig vom zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch, der grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist, wird unter Umständen ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Weder die Kosten eines solchen Verfahrens noch die verhängte Strafe werden von der Haftpflichtversicherung übernommen.

 

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass unabhängig davon, ob man die Schulkollegin des Sohnes einsteigen lässt, oder ob man die alte Dame zum Arzt bringt, oder ob man einen geflüchteten Menschen zum Einkaufen mitnimmt, oder ob man die beste Freundin vom Bahnhof abholt, — das Unfallrisiko und die Haftung gleich bleiben, unterschiedslos wen man mitnimmt.

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